In einer Demokratie spielt das Wahlrecht eine besondere Rolle. Bürger einer Demokratie haben das Recht, ihre politischen Vertreter zu wählen. In den einzelnen Ländern ist dieses Wahlrecht mit kleinen Unterschieden als Grundrecht definiert.
Das Wahlrecht in Deutschland
Deutschland führte als eines der ersten demokratischen Länder das allgemeine Wahlrecht ein. Die ersten Wahlen waren die Wahlen zur Frankfurter Nationalversammlung im Jahr 1848.
In Deutschland dürfen alle Bürger ab dem 18. Lebensjahr zur Wahl gehen. In einigen Bundesländern wurde diese Altersgrenze mittlerweile auf 16 Jahre reduziert.
Das Wahlrecht in Österreich
In Österreich wurde das Wahlrecht ebenfalls erstmals 1848 eingeführt. Damals handelte es sich jedoch um ein Zensuswahlrecht. Das bedeutet, dass nur wohlhabende Bürger wählen durften. Später wurde dieses Wahlrecht wieder aufgehoben und durch andere Wahlrechte ersetzt. In der Zweiten Republik durfte man mit 19 Jahren wählen, später mit 18.
Heute dürfen alle Personen wählen gehen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Das Wahlrecht in der Schweiz
In der Schweiz gibt es das Stimmrecht und das Initiativrecht. Das Stimmrecht ist das Recht, an einer Abstimmung mit der eigenen Stimme teilzunehmen. Das Initiativrecht erlaubt es den Bürgern, bestimmte Gesetzesentwürfe der Legislative zur Begutachtung und Abstimmung vorzulegen.